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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 27/21   

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https://dejure.org/2023,26862
LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 27/21 (https://dejure.org/2023,26862)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.08.2023 - L 3 BA 27/21 (https://dejure.org/2023,26862)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. August 2023 - L 3 BA 27/21 (https://dejure.org/2023,26862)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 27/21
    Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb muss der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert sein und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen, das vor allem bei Diensten höherer Art zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein kann (vgl. statt aller BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R -, juris, RdNr. 12).

    Den Ausgangspunkt bilden zunächst die vertraglichen Vereinbarungen, die der Tätigkeit zugrunde liegen, und eine Prüfung, ob die betreffende Tätigkeit sowohl in selbstständiger Tätigkeit als auch in Form einer abhängigen Beschäftigung anzutreffen und insbesondere Gegenstand einer Versicherungspflicht eines Selbstständigen nach § 2 SGB VI ist (vgl. zu dieser Parallelität von Tätigkeitsbildern z.B. für Musiklehrer an nicht allgemeinbildenden Schulen: BSG, Urteil vom 14. März 2018, a.a.O., RdNr. 13).

    Zwar ist allein ein öffentlich-rechtlicher Regelungskontext für eine Tätigkeit nicht ausreichend, um eine Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers festzustellen (vgl. für Jugendhilfe im häuslichen Umfeld BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, RdNr. 19; BSG, Urteil vom 14. März 2018, a.a.O., RdNr. 17ff.).

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 27/21
    Sie sehe sich in dieser Auffassung insbesondere durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Dezember 2020 (- 9 AZR 102/20 -) bestätigt.
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 27/21
    Das BSG hat seine Rechtsprechung insbesondere für die Honorarärzte und Honorarpflegekräfte überzeugend dahingehend konkretisiert, dass strenge organisatorische Vorgaben für Arbeitsfeld und Arbeitsort ein starkes Indiz für eine Eingliederung in den Betrieb sind (vgl. für eine Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag: BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, RdNr. 25 m.w.N.).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 27/21
    Demgegenüber ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit regelmäßig durch das eigene Unternehmerrisiko des Erwerbstätigen, dadurch, dass dieser eine eigene Betriebsstätte unterhält, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2018, ebenda; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, juris, RdNr. 15 m.w.N.).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 27/21
    Zwar ist allein ein öffentlich-rechtlicher Regelungskontext für eine Tätigkeit nicht ausreichend, um eine Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers festzustellen (vgl. für Jugendhilfe im häuslichen Umfeld BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, RdNr. 19; BSG, Urteil vom 14. März 2018, a.a.O., RdNr. 17ff.).
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